Zur Beobachtung der Erprobung ist ein Sachverständigenbeirat zu bilden, dem die Bundesministerien, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung angehören. Dieser soll auch an der Vorbereitung einer Ausbildungsordnung nach §
4 des
Berufsbildungsgesetzes beteiligt werden.