Artikel 5 - Finanzanpassungsgesetz (FAnpG)

G. v. 30.08.1971 BGBl. I S. 1426; zuletzt geändert durch G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173
Geltung ab 03.09.1971; FNA: 600-4 Finanzverwaltung

Artikel 5 Gesetz über die Finanzverwaltung


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe Finanzverwaltungsgesetz - FVG)

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Zitierungen von Artikel 5 FAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 FAnpG Inkrafttreten
... 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Artikels 5 treten am 1. Januar 1972 in Kraft; die Absätze 2 und 3 des Artikels 2 treten am 1. Januar ... § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Artikels 5 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit Aufgaben nach der Verordnung über die ... nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Artikels 5 auf das Bundesamt für Finanzen bis zu dem Zeitpunkt hinauszuschieben, in dem beim Bundesamt ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen
V. v. 11.10.1977 BGBl. I S. 1893
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
V. v. 21.06.1972 BGBl. I S. 946


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