interne Verweise§ 2 SaatAufzV ... Saatgutverkehrsgesetzes zuerst gelangt. Ist bei solchem Saatgut die jeweilige Nummer nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 im Zeitpunkt der Aufzeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Grund besonderer ... Saatgut die jeweilige Nummer nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 im Zeitpunkt der Aufzeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Grund besonderer Verhältnisse noch nicht bekannt, so kann an ihre ... eine Bezugnahme auf das Transportmittel treten; die Aufzeichnung der Nummer nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 ist unverzüglich nachzuholen. (2) Wird die jeweilige Nummer nach ... 1 Nr. 7 ist unverzüglich nachzuholen. (2) Wird die jeweilige Nummer nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 für eine Partie neu festgesetzt, so muß diese Nummer den Aufzeichnungen ... Antrag gestellt hat. (3) Die jeweilige Nummer nach Absatz 1 Satz 1 oder § 1 Abs. 1 Nr. 7 kann entfallen, wenn sie sich aus sonstigen Geschäftsunterlagen des ...
Zitat in folgenden NormenErhaltungsmischungsverordnung
Artikel 1 V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2641; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107
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