Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztliche Praxis,
- 2.
- Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 3.
- Maßnahmen der Praxishygiene,
- 4.
- Anwenden und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate,
- 5.
- Betreuen von Patienten in der ärztlichen Praxis,
- 6.
- Hilfeleistungen bei Notfällen,
- 7.
- Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Arztes,
- 8.
- Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung,
- 9.
- Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie mit Heil- und Hilfsmitteln,
- 10.
- Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten,
- 11.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie,
- 12.
- Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation,
- 13.
- Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung,
- 14.
- Durchführen des Abrechnungswesens,
- 15.
- Durchführen von Verwaltungsarbeiten,
- 16.
- Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.