§ 3 - 25. Ausnahmeverordnung zur StVZO (25. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.1976 BGBl. I S. 1778; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 09.07.1976; FNA: 9232-1-25 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 3


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)

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Zitierungen von § 3 25. Ausnahmeverordnung zur StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 25. StVZOAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 25. StVZOAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 25. StVZOAusnV (vom 01.01.2013)
...  1. der Hersteller der Vorrichtung dem Halter unter Berücksichtigung des § 3 dieser Verordnung bescheinigt, daß nach dem Gutachten eines amtlich anerkannten ...


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