Zur Identifikation des Geschäfts sind anzugeben:
- 1.
- eine vom Meldepflichtigen für jedes Geschäft selbst vergebene interne Meldenummer (Feld-Nr.: 15);
- 2.
- ob es sich aus Sicht des Meldepflichtigen um einen Kauf oder um einen Verkauf für ein Sondervermögen handelt (Feld-Nr.: 17);
- 3.
- bei maklervermittelten und über die Börse abgewickelten Geschäften die Abruf-Gruppe-Makler (Feld-Nr.: 60), die Angabe, ob es sich um ein Aufgabegeschäft handelt (Feld-Nr.: 59) sowie die Geschäftsnummer und bei Änderung dieser Geschäftsnummer die ursprüngliche Geschäftsnummer (Feld-Nr.: 58);
- 4.
- im Feld "Geschäftstyp" (Feld-Nr.: 18), ob eine Brutto- oder Nettoabrechnung oder eine zusammengefasste Meldung nach § 19 vorliegt oder ob eine interessewahrende Order oder eine Groß- oder Sammelorder zugrunde liegt;
- 5.
- die Emittentennummer (Feld-Nr.: 28) und die ursprüngliche Emittentennummer (Feld-Nr.: 29);
- 6.
- der Zinssatz des gehandelten Finanzinstruments (Feld-Nr.: 37);
- 7.
- bei Derivaten der Kalendertag der Endfälligkeit des Underlying-Instruments, bei sonstigen Finanzinstrumenten der Kalendertag der eigenen Endfälligkeit (Feld-Nr.: 38);
- 8.
- das Valutadatum durch Bezeichnung des Kalendertages, an dem vereinbarungsgemäß die Geldverrechnung vorzunehmen ist (Feld-Nr.: 51), sofern eine besondere Valuta als Erklärung für einen vom Markt abweichenden Kurs dient;
- 9.
- bei Derivaten der Kalendertag der Fälligkeit (Feld-Nr.: 47) und, soweit vorhanden, die Nummer der jeweiligen Version (Feld-Nr.: 43).