Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.12.2007 aufgehoben
§ 19 Zusammenfassung von Mitteilungen
Festpreisgeschäfte eines Tages in zum Nennwert rückzahlbaren fest- oder variabel verzinslichen Schuldverschreibungen inländischer Emittenten, die zum gleichen Preis ausgeführt werden, können pro Wertpapier in zusammengefasster Form mit einem Meldesatz gemeldet werden; in diesem Fall entfällt eine Meldung der Uhrzeit. Dasselbe gilt für Bezugsrechte, die ein Meldepflichtiger am letzten Tag des Bezugsrechtshandels für seine Sondervermögen veräußert, wenn diese Geschäfte zum gleichen Preis ausgeführt werden, für Zuteilungen auf Grund von Zeichnungen sowie für Geschäfte im Rahmen von Daueremissionen des Bundes.
interne Verweise
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