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Zitierungen von § 13a TÄHAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a TÄHAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TÄHAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 TÄHAV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2018)
... nicht rechtzeitig übermittelt oder 12. entgegen § 13 Absatz 7 Satz 1 oder § 13a Absatz 2 Satz 3 einen Nachweis oder ein Doppel nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Tierimpfstoff-Verordnung
V. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2355; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
§ 45 TierImpfStV Vorrätighalten von Mitteln
... Für das Vorrätighalten von Mitteln gelten die §§ 2 bis 4, 8 bis 12a und 13a der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken entsprechend. (2) Mittel, die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3450
Artikel 1 TÄHAVuaÄndV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Hausapotheke aufzurechnen und etwaige Abweichungen festzustellen." 13. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Verschreibung von Arzneimitteln  ... festzustellen." 13. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Verschreibung von Arzneimitteln (1) Außer im Falle des § 4 Abs. 2 der ... Jahre aufbewahrt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 9. entgegen § 13a Abs. 2 Satz 3 das Doppel nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht oder ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
V. v. 21.02.2018 BGBl. I S. 213
Artikel 1 2. TÄHAVÄndV Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind." 6. In § 13a wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Arzneimittel, die für den ... nicht rechtzeitig übermittelt oder 12. entgegen § 13 Absatz 7 Satz 1 oder § 13a Absatz 2 Satz 3 einen Nachweis oder ein Doppel nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht, ...
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