(1) Nach der Erteilung des Zuschlags hat das Gericht einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses zu bestimmen.
(2)
1Die Terminsbestimmung ist den Beteiligten und dem Ersteher sowie im Falle des
§ 69 Abs. 3 dem für mithaftend erklärten Bürgen und in den Fällen des
§ 81 Abs. 2, 3 dem Meistbietenden zuzustellen.
2Als Beteiligte gelten auch diejenigen, welche das angemeldete Recht noch glaubhaft zu machen haben.
(3) Die Terminsbestimmung soll an die Gerichtstafel angeheftet werden.
(4) Ist die Terminsbestimmung dem Ersteher und im Falle des
§ 69 Abs. 3 auch dem für mithaftend erklärten Bürgen sowie in den Fällen des
§ 81 Abs. 2, 3 auch dem Meistbietenden nicht zwei Wochen vor dem Termin zugestellt, so ist der Termin aufzuheben und von neuem zu bestimmen, sofern nicht das Verfahren genehmigt wird.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 156 ZVG (vom 01.12.2020) ... ist den Beteiligten sowie dem Verwalter zuzustellen. Die Vorschriften des § 105 Abs. 2 Satz 2 , des § 113 Abs. 1 und der §§ 114, 115, 124, 126 finden entsprechende ...
§ 186 ZVG (vom 01.02.2007) ... §§ 3, 30c, 38, 49, 68, 69, 70, 72, 75, 82, 83, 85, 88, 103, 105 , 107, 116, 117, 118, 128, 132, 144 und 169 sind in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom ...
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 11 2. JustizModG Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ... zu berichtigenden Teils des bisherigen Meistgebots zu leisten." 13. In § 105 Abs. 4 wird die Angabe „§ 69 Abs. 4" durch die Angabe „§ 69 Abs. ... 186 Die §§ 3, 30c, 38, 49, 68, 69, 70, 72, 75, 82, 83, 85, 88, 103, 105 , 107, 116, 117, 118, 128, 132, 144 und 169 sind in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom ... bewirken sind." 19. In den §§ 82, 88 Satz 1, § 103 Satz 1, § 105 Abs. 2 Satz 1, §§ 116, 118 Abs. 1, § 132 Abs. 1 Satz 1 sowie § 144 Abs. 1 Satz ...