1Der Beschluß, durch welchen das Verfahren angeordnet wird, gilt nicht als Beschlagnahme.
2Im Sinne der
§§ 13,
55 ist jedoch die Zustellung des Beschlusses an den Insolvenzverwalter als Beschlagnahme anzusehen.
§ 176 ZVG ... 175 beantragt, so finden die Vorschriften des ersten und zweiten Abschnitts sowie der §§ 173 , 174 entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 177, 178 ein anderes ...
G. v. 08.03.1985 BGBl. I S. 535, 780; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854