interne Verweise§ 30c ZVG (vom 01.02.2007) ... das Verfahren gemäß § 30a einstweilen eingestellt, so kann es auf Grund des § 30a einmal erneut eingestellt werden, es ... das Verfahren gemäß § 30a einstweilen eingestellt, so kann es auf Grund des § 30a einmal erneut eingestellt werden, es sei denn, daß die Einstellung dem Gläubiger unter ...
§ 31 ZVG ... a) im Falle des § 30 mit der Einstellung des Verfahrens, b) im Falle des § 30a mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Einstellung angeordnet war, c) im Falle des § ...
Zitat in folgenden NormenGerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
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