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Zitierungen von § 51 ZVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 ZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 125 ZVG
... Zahlung zu berichtigenden Teil des Meistgebots einen weiteren Betrag nach den §§ 50, 51 zu zahlen, so ist durch den Teilungsplan festzustellen, wem dieser Betrag zugeteilt werden soll. ...
§ 132 ZVG (vom 01.02.2007)
... findet keine Anwendung, soweit der Ersteher einen weiteren Betrag nach den §§ 50, 51 zu zahlen hat. (2) Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Grund einer ...
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