Zitierungen von § 57c ZVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57c ZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 11 2. JustizModG Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
... ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt." 5. Die §§ 57c und 57d werden aufgehoben. 6. § 68 wird wie folgt geändert: a) ...


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