§ 35 - Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)

neugefasst durch B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4129; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 29.12.1991; FNA: 252-1 Stasi-Unterlagen-Gesetz
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§ 35 (aufgehoben)


§ 35 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten G. v. 9. April 2021 BGBl. I S. 750 m.W.v. 17. Juni 2021

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Frühere Fassungen von § 35 StUG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
vom 09.04.2021 BGBl. I S. 750
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
aktuellvor 29.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 35 StUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 StUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
...  „Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften". d) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „§ 35 (weggefallen) § ... d) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „ § 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen)". e) ... gefasst: „Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften". 29. Die §§ 35 bis 37 werden aufgehoben. 30. § 37a wird wie folgt geändert: a) ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG
... werden; dies gilt nicht im Falle des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7." 13. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird vor dem Wort ... Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Bundesbeauftragte." 21. In § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 6, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 3 und ...


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