interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BKM (BKMBGebV)
V. v. 31.08.2021 BGBl. I S. 4066
Anlage BKMBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis ... 2.5 Einsichtnahme durch nichtöffentliche Stellen ( § 26 StUG ) gebührenfrei 2.6 Einsichtnahme durch ... 3.5 Herausgabe von Duplikaten an nichtöffentliche Stellen ( § 26 StUG ) gebührenfrei 3.6 Herausgabe von Duplikaten an ... des § 6 Absatz 6 StUG oder an nichtöffentliche Stellen (§§ 19, 20, 21, 26 , 32, 34 StUG) a) DIN-A4-Duplikat von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3106; 2012 BGBl. I S. 442
Artikel 1 8. StUGÄndG (vom 31.12.2011) ... 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, ... a) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen". ... Deutschen Bundestages, dem Archiv des Deutschen Bundestages anzubieten." 7. § 26 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen". ... nichtöffentlichen Stellen nach § 19 in Verbindung mit den §§ 20, 21 und 26 sowie nach den §§ 32 und 34 sind zur Deckung des Verwaltungsaufwands Kosten ...
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