Zitierungen von § 5 SportbootFüV-Bin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SportbootFüV-Bin verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-Bin selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SportbootFüV-Bin Prüfungsvoraussetzungen (vom 17.10.2012)
... Hör- und Farbunterscheidungsvermögen oder ein Sportbootführerschein-See nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2; in den Richtlinien nach § 11 Abs. 1 Satz 3 kann auch bestimmt ... (4) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 sowie nach den Absätzen 2 und 3 erfüllt und die im Einzelfall ...
§ 8 SportbootFüV-Bin Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung
... und ein Sportbootführerschein-Binnen ausgestellt, sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vorliegen. Gegen Vorlage eines der in § 3 Abs. 2 und § 4 genannten ...
§ 10 SportbootFüV-Bin Entziehung der Fahrerlaubnis (vom 04.06.2016)
... Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der Inhaber wiederholt einer Auflage nach § 5 Abs. 3 nicht nachkommt. (3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung. ...
§ 10a SportbootFüV-Bin Ruhen der Fahrerlaubnis (vom 04.06.2016)
... über das unbefristete Ruhen der Erlaubnis nur aufheben, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erfüllt sind. Absatz 1 gilt entsprechend. (6) ...
§ 11 SportbootFüV-Bin Zuständige Stellen (vom 04.06.2016)
... auszustellen (§ 9), 4. erforderliche Auflagen zu erteilen (§ 5 Abs. 3) und 5. nach Maßgabe des § 12 Gebühren und Auslagen zu ...
§ 13 SportbootFüV-Bin Ordnungswidrigkeiten
... anordnet oder zuläßt, 4. einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 3 Satz 1, 2 oder 4 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 2 oder 3 den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 SpBootRÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
... 1 Nummer 3 Buchstabe b im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekannt." 4. § 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Untauglich zum Führen eines ... Hör- und Farbunterscheidungsvermögen oder ein Sportbootführerschein-See nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2" ersetzt. bbb) Der Schlusspunkt wird durch ein Komma ... „(4) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 sowie nach den Absätzen 2 und 3 erfüllt und die im Einzelfall ...


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