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Zitierungen von § 10 SportbootFüV-Bin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SportbootFüV-Bin verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-Bin selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10a SportbootFüV-Bin Ruhen der Fahrerlaubnis (vom 04.06.2016)
... und Schifffahrt das unbefristete Ruhen der Erlaubnis anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 vorliegen. Sie kann das befristete Ruhen der Erlaubnis nach Maßgabe der ... einer Woche, nachdem die Anordnung vollziehbar geworden ist, nachgekommen ist. § 10 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. (7) Ein nach anderen Vorschriften angeordnetes Verbot, ...
§ 10b SportbootFüV-Bin Sicherstellung von Befähigungszeugnissen (vom 04.06.2016)
... Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass eine Erlaubnis entzogen (§ 10 ) oder das Ruhen der Erlaubnis angeordnet (§ 10a Abs. 2 oder 5) wird, so kann der ...
§ 11 SportbootFüV-Bin Zuständige Stellen (vom 04.06.2016)
... der Verbände. (3) Über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 10 oder der Anordnung über das Ruhen der Fahrerlaubnis nach § 10a Abs. 1 oder 5 entscheidet ...
§ 12 SportbootFüV-Bin Gebühren und Auslagen (vom 04.06.2016)
... um ein Viertel, 11. für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 10 Absatz 1) oder die Anordnung über das Ruhen der Fahrerlaubnis (§ 10a Absatz 1 ...
§ 13 SportbootFüV-Bin Ordnungswidrigkeiten
... Auflage nach § 5 Abs. 3 Satz 1, 2 oder 4 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 2 oder 3 den Sportbootführerschein-Binnen nicht oder nicht rechtzeitig abliefert ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 SpBootRÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
... um ein Viertel, 11. für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 10 Absatz 1) oder die Anordnung über das Ruhen der Fahrerlaubnis (§ 10a Absatz 1 ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 48 WSVZuAnpV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „nach ... b) In Absatz 2 werden die Wörter „für die Entscheidung nach § 10 Abs. 1 und 2 oder nach § 10a Abs. 2 und 5 zuständigen Behörde" durch die ...
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