interne Verweise§ 2 SportbootFüV-Bin Fahrerlaubnis (vom 17.10.2012) ... der erforderlichen Fahrerlaubnis (Absatz 1) ist oder gegen den das Ruhen der Erlaubnis (§ 10a Abs. 1) vollziehbar angeordnet wurde. Ein Sportboot im Sinne dieser Vorschrift führt nicht, ...
§ 11 SportbootFüV-Bin Zuständige Stellen (vom 04.06.2016) ... Fahrerlaubnis nach § 10 oder der Anordnung über das Ruhen der Fahrerlaubnis nach § 10a Abs. 1 oder 5 entscheidet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 48 WSVZuAnpV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ... bekannten Tatsachen mit, die eine Entziehung rechtfertigen können." 3. § 10a wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 5 Satz 1 werden jeweils ... die Wörter „für die Entscheidung nach § 10 Abs. 1 und 2 oder nach § 10a Abs. 2 und 5 zuständigen Behörde" durch die Wörter „Generaldirektion ...
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