Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben
§ 51
Die Behörde kann mit dem Antragsteller eine Vereinbarung über die Höhe der Entschädigung oder eines Teiles derselben treffen.
interne Verweise§ 58 BesatzSchG ... verpflichtet ist. (3) Auf das Verfahren sind die Vorschriften der §§ 49, 51 und 52 sinngemäß anzuwenden. Die Vollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des ...
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