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Synopse aller Änderungen des Bundeswahlgesetz am 10.06.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 10. Juni 2021 durch Artikel 1 des 26. BWahlGÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BWahlG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.06.2021 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 10.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1482

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Wahlsystem
    § 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze
    § 2 Gliederung des Wahlgebietes
    § 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
    § 4 Stimmen
    § 5 Wahl in den Wahlkreisen
    § 6 Wahl nach Landeslisten
    § 7 (aufgehoben)
Zweiter Abschnitt Wahlorgane
    § 8 Gliederung der Wahlorgane
    § 9 Bildung der Wahlorgane
    § 10 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
    § 11 Ehrenämter
Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
    § 12 Wahlrecht
    § 13 Ausschluss vom Wahlrecht
    § 14 Ausübung des Wahlrechts
    § 15 Wählbarkeit
Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
    § 16 Wahltag
    § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein
    § 18 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
    § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
    § 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
    § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
    § 22 Vertrauensperson
    § 23 Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen
    § 24 Änderung von Kreiswahlvorschlägen
    § 25 Beseitigung von Mängeln
    § 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
    § 27 Landeslisten
    § 28 Zulassung der Landeslisten
    § 29 (aufgehoben)
    § 30 Stimmzettel
Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
    § 31 Öffentlichkeit der Wahlhandlung
    § 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
    § 33 Wahrung des Wahlgeheimnisses
    § 34 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
    § 35 Stimmabgabe mit Wahlgeräten
    § 36 Briefwahl
Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
    § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
    § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
    § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
    § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes
    § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
    § 42 Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl
Siebenter Abschnitt Besondere Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
    § 43 Nachwahl
    § 44 Wiederholungswahl
Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
    § 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
    § 46 Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
    § 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
    § 48 Berufung von Listennachfolgern und Ersatzwahlen
Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen
    § 49 Anfechtung
    § 49a Ordnungswidrigkeiten
    § 49b Staatliche Mittel für andere Kreiswahlvorschläge
    § 50 Wahlkosten
    § 51 (aufgehoben)
    § 52 Erlass von Rechtsverordnungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021
    § 53 Übergangsregelung
    § 54 Fristen, Termine und Form
    § 55 Reformkommission
    Anlage 1 (zu § 50 Absatz 3 Satz 3)
    Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 52a (neu)




§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021


vorherige Änderung

 


Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Absatz 2 und 3 sowie § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 39 Absatz 3 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.