Eingangsformel - Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen (WasVersStatV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.1969 BGBl. I S. 1437
Geltung ab 02.09.1969; FNA: 753-7 Wasserwirtschaft

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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