Änderung Anlage 12b RSAV vom 01.04.2008

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Anlage 12b RSAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2008 geltenden Fassung
Anlage 12b RSAV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 468
 

(Text alte Fassung)

Anlage 12b (zu §§ 28b bis 28g)


(Text neue Fassung)

Anlage 12b (aufgehoben)


 



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