Änderung Anlage 12 RSAV vom 01.01.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 12 RSAV, alle Änderungen durch Artikel 11 GKV-VStG am 1. Januar 2012 und Änderungshistorie der RSAV

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Anlage 12 RSAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
Anlage 12 RSAV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 12 (zu §§ 28b bis 28g)


(Text neue Fassung)

Anlage 12 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) - Dokumentation |

Lfd.
Nr. | Dokumentationsparameter | Ausprägung

Anamnese- und Befunddaten

1 | Aktueller FEV1-Wert (alle 6 bis 12 Monate) | X,XX Liter/Nicht durchgeführt

Relevante Ereignisse

2 | Häufigkeit von Exazerbationen 1) seit der letzten
Dokumentation 2) | Anzahl

3 | Stationäre notfallmäßige Behandlung wegen COPD
seit der letzten Dokumentation 2) | Anzahl

Medikamente

4 | Kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika und/oder
Anticholinergika | Bei Bedarf/Dauermedikation/Keine/
Kontraindikation

5 | Lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika | Bei Bedarf/Dauermedikation/Keine/
Kontraindikation

6 | Lang wirksame Anticholinergika | Bei Bedarf/Dauermedikation/Keine/
Kontraindikation

7 | Inhalationstechnik überprüft | Ja/Nein

8 | Sonstige diagnosespezifische Medikation | Nein/Theophyllin/Inhalative Glukokortiko-
steroide/Systemische Glukokortikosteroide/
Andere

Schulung

9 | COPD-Schulung empfohlen (bei aktueller
Dokumentation) | Ja/Nein

10 | Empfohlene Schulung wahrgenommen | Ja/Nein/War aktuell nicht möglich/Bei letzter
Dokumentation keine Schulung empfohlen

Behandlungsplanung

11 | COPD-bezogene Über- bzw. Einweisung veranlasst | Ja/Nein


---
1) Hinweis für die Ausfüllanleitung: „Exazerbation' (z. B. „akute Verschlechterung der Symptomatik, die eine Veränderung der Medikation erfordert') in der Ausfüllanleitung definieren.
2) Hinweis für die Ausfüllanleitung: Die Angaben sind erst bei der zweiten und allen folgenden Dokumentationen zu machen.



 
(heute geltende Fassung) 
 



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