Anlage 3 - Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)

V. v. 16.06.1995 BGBl. I S. 808; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 315-1-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. I 1995 S. 812)

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Zitierungen von Anlage 3 PRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PRV Einteilung und Gestaltung des Registers (vom 01.01.2007)
...  (2) Bei der Führung des Registers sind die beigegebenen Muster (Anlagen 1 bis 3 ) zu ...


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