Änderung § 8 SeeAnlV vom 31.01.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 8 SeeAnlV, alle Änderungen durch Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV am 31. Januar 2012 und Änderungshistorie der SeeAnlV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 SeeAnlV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.01.2012 geltenden Fassung
§ 8 SeeAnlV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8 Bekanntmachung der Anlagen und ihrer Sicherheitszonen


(Text neue Fassung)

§ 8 Einvernehmensregelung


vorherige Änderung

Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie macht die von ihm genehmigten und die gemäß § 11 angezeigten Anlagen sowie die von ihm nach § 7 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche Veröffentlichung für die Seeschiffahrt des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie) bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.



1 Die Feststellung des Plans, die Plangenehmigung oder die Genehmigung bedarf des Einvernehmens der örtlich für das Seegebiet, in dem die Anlage errichtet werden soll oder betrieben wird, zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion. 2 Das Einvernehmen darf nur versagt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu besorgen ist, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed