Änderung Muster 6 ErbStDV vom 23.12.2022

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Muster 6 ErbStDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2022 geltenden Fassung
Muster 6 ErbStDV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Muster 6 (§ 8 ErbStDV)


(siehe BGBl. I 1998 S. 2668)



(heute geltende Fassung) 
 



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