Änderung Muster 2 ErbStDV vom 30.06.2020

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Muster 2 ErbStDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2020 geltenden Fassung
Muster 2 ErbStDV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Muster 2 (§ 3 ErbStDV)


(siehe BGBl. I 1998 S. 2663)



(heute geltende Fassung) 



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