Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben

§ 2 - Parteivermögenskommissionsverordnung (PVKV)

V. v. 14.06.1991 BGBl. I S. 1243; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3230
Geltung ab 21.06.1991; FNA: II-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
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§ 2 Aufsicht



Die Rechtsaufsicht der Bundesregierung über die Kommission wird vom Bundesminister des Innern wahrgenommen.



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