Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 29 - Handelsrechtsreformgesetz (HRefG)

Artikel 29 Inkrafttreten



(1) Artikel 13 Nr. 2 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 3 Nr. 7, 9, 25, 34 und 35, Artikel 5 Nr. 1, Artikel 8 Nr. 3 und 6, Artikel 9 Nr. 2, 3 und 5, Artikel 21, 22 und 23 Nr. 3 bis 5 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1999 in Kraft.

(3) Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe a, b dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(4) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 1998 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed