Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)

G. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 125 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/4 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
| |
Artikel 1 bis 26 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 27 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 28 Übergangsregelung
Artikel 29 Inkrafttreten

Artikel 1 bis 26 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 26 wird in 1 Vorschrift zitiert


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 27 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 21, 22, 23 und 26 beruhenden Teile der Partnerschaftsregisterverordnung, der Verordnung über das Genossenschaftsregister, der Handelsregisterverfügung und der Unternehmensrückgabeverordnung können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 28 Übergangsregelung


Artikel 28 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte zur Führung des Handelsregisters im Rahmen des § 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung des Artikels 20 Nr. 1 Buchstabe b dieses Gesetzes schon ab dem 1. Juli 1998 zu regeln. Die Rechtsverordnungen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2002 in Kraft treten.

(2) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 29 Inkrafttreten



(1) Artikel 13 Nr. 2 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 3 Nr. 7, 9, 25, 34 und 35, Artikel 5 Nr. 1, Artikel 8 Nr. 3 und 6, Artikel 9 Nr. 2, 3 und 5, Artikel 21, 22 und 23 Nr. 3 bis 5 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1999 in Kraft.

(3) Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe a, b dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(4) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 1998 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed