(1) Die in Anhang II Teil B der
Richtlinie 2000/29/EG und Anhang IV Teil B der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen in das dort jeweils aufgeführte Schutzgebiet nur verbracht werden, wenn sie von einem Pflanzenpass begleitet sind, der den Anforderungen nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a und Abs. 3 und Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe d der
Richtlinie 92/105/EWG genügt. §
13c Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Der Pflanzenpass wird auf Antrag durch die zuständige Behörde ausgestellt, soweit die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse keinem Verbringungsverbot nach §
13h unterliegen, den Anforderungen nach §
13i entsprechen und die Voraussetzungen für das Ausstellen eines Pflanzenpasses nach §
13c Abs. 2 vorliegen.
(3) Der Pflanzenpass nach Absatz 2 muss zusätzlich zu den in §
13c Abs. 3 Satz 1 aufgeführten Angaben die Buchstaben "ZP" und die im Anhang der
Richtlinie 2001/32/EG in der jeweils geltenden Fassung für das jeweilige Schutzgebiet geforderten Angaben enthalten. Besteht der Pflanzenpass aus einem Etikett und einem Warenbegleitpapier, müssen die Angaben nach Satz 1 im Warenbegleitpapier enthalten sein.
§ 13m PflBeschauV Befördern durch ein Schutzgebiet ... A Nr. 2.1.1 bis 2.1.5 Spalte 1, durch ein Schutzgebiet ohne einen Pflanzenpass nach § 13j Abs. 1 Satz 1 befördern will, hat sicherzustellen, dass 1. die verwendete ... nach Absatz 1 durch ein Schutzgebiet ohne einen für das jeweilige Schutzgebiet nach § 13j Abs. 1 Satz 1 ausgestellten Pflanzenpass befördern will, hat dies der für seinen Betrieb ...
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017) ... 5, den §§ 13b, 13c Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 oder Absatz 3, § 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1 , § 13ma Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 13mb eine Pflanze, ein Pflanzenerzeugnis, Saatgut ...
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
V. v. 15.08.2016 BAnz AT 16.08.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
Artikel 1 12. PflBeschauVÄndV ... dd) In Nummer 11 werden die Wörter „§ 13i oder § 13j Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1, § ... 13i oder § 13j Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1, § 13ma Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 13mb" ersetzt. b) ...