§ 248 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 248 Zuschlag zum Grundbetrag


§ 248 wird in 7 Vorschriften zitiert

Der für den Geschädigten nach den §§ 246, 247 sich ergebende Grundbetrag erhöht sich um 10 vom Hundert für

1.
Heimatvertriebene im Sinne des § 2 des Bundesvertriebenengesetzes,

2.
Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes und diesen nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gleichgestellte Personen; bei Anwendung des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesvertriebenengesetzes gelten die Voraussetzungen einer Gefährdung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes als erfüllt.

3.
Kriegssachgeschädigte, die bis zum 1. April 1952 in den Stadt- oder Landkreis, in dem sie zur Zeit der Schädigung wohnten, nicht zurückkehren konnten und bis zu diesem Zeitpunkt an ihrem neuen Wohnsitz eine angemessene Lebensgrundlage nicht wieder haben finden können.

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Zitierungen von § 248 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 248 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... werden gewährt: 1. Hauptentschädigung - §§ 243 bis 252 -, 2. Eingliederungsdarlehen - §§ 253 bis 260 -,  ...
§ 232 LAG Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
... werden gewährt 1. Hauptentschädigung (§§ 243 bis 252), 2. Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c),  ...
§ 249 LAG Kürzung des Grundbetrags
... Aufteilung des Grundbetrags (§ 247) und bei Berechnung des Zuschlags zum Grundbetrag (§ 248 ) ist von dem nach den Absätzen 1 und 2 gekürzten Grundbetrag auszugehen. (5) ... Aufteilung des Grundbetrags (§ 247) und bei Berechnung des Zuschlags zum Grundbetrag (§ 248 ) auch Kürzungen des Grundbetrags nach Absatz 3 vorweg zu berücksichtigen sind.  ...
§ 249a LAG Sparerzuschlag
... den Fällen des § 247 nach dem Verhältnis der Erbteile aufzuteilen; die §§ 248 und 249 finden auf ihn keine Anwendung. (4) Der Sparerzuschlag wird nicht ...
§ 249b LAG Besonderheiten der Grundbetragsberechnung beim Zusammentreffen von Zonenschäden mit Schäden im Sinne des Reparationsschädengesetzes
... 1 anzuwenden. Von dem danach verbleibenden Grundbetrag ist vor Anwendung der §§ 247, 248 , 249 Abs. 2 und 3 sowie der §§ 249a und 250 abzuziehen, a) wenn ...
§ 250 LAG Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
... des erworbenen Wirtschaftsguts ergeben würde. (2) Der nach den §§ 246 bis 249b sich ergebende Grundbetrag wird auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag ...
§ 266 LAG Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
... von dem Grundbetrag ausgegangen, der sich bei entsprechender Anwendung der §§ 246, 248 , 249 und 250 Abs. 2 ergibt. Die Grundbeträge nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten werden ...


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