Änderung § 315 LAG vom 01.07.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 LARÄnduBerG am 1. Juli 2006 und Änderungshistorie des LAG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 315 LAG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2006 geltenden Fassung
§ 315 LAG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G v 21.06.2006 BGBl. I 1323

(Textabschnitt unverändert)

§ 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte


(Text alte Fassung)

Die zur Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes erforderliche rechtsprechende Tätigkeit wird durch die allgemeinen Verwaltungsgerichte der Länder einschließlich des Landes Berlin sowie durch das Bundesverwaltungsgericht ausgeübt.

(Text neue Fassung)

Die zur Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes erforderliche rechtsprechende Tätigkeit wird außer in den Fällen des § 276 Abs. 5 durch die allgemeinen Verwaltungsgerichte der Länder einschließlich des Landes Berlin sowie durch das Bundesverwaltungsgericht ausgeübt.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed