Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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Präambel
Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt Grundsätze
§ 1 Ziel des Lastenausgleichs
§ 2 Durchführung des Lastenausgleichs
§ 3 Ausgleichsabgaben
§ 4 Ausgleichsleistungen
§ 5 Haushaltsmäßige Abwicklung
§ 6 Beitrag der Länder zum Lastenausgleich
§ 7 Kredite
Zweiter Abschnitt Begriffsbestimmungen
§ 8 Bezeichnung von Vorschriften
§ 9 Sitz in Berlin (West)
§ 10 Deutsche Mark und Euro
§ 11 Vertriebener
§ 12 Vertreibungsschäden
§ 13 Kriegssachschäden
§ 14 Ostschäden
§ 15 Sparerschäden
§ 15a Zonenschäden
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben
§§ 16 bis 227
Achter Abschnitt
§ 227a Anwendung des Zweiten Teils für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001
Dritter Teil Ausgleichsleistungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 228 Schadenstatbestände
§ 229 Geschädigte
§ 230 Stichtag
§ 230a Besondere persönliche Voraussetzungen
§ 231 Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen
§ 232 Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
§ 233 Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
§ 233a Verjährung
§ 234 Antrag
Zweiter Abschnitt Feststellung von Schäden
Erster Titel Grundsätze
§ 235 Schadensfeststellung als Voraussetzung von Ausgleichsleistungen
§ 236 Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
§ 237 Schadensfeststellung außerhalb des Feststellungsgesetzes
Zweiter Titel Schadensberechnung
§ 238 Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
§ 239 Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
§ 240 Schadensberechnung bei Sparerschäden
§ 241
§ 242 Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
Dritter Abschnitt Hauptentschädigung
§ 243 Voraussetzungen
§ 244 Übertragbarkeit
§ 245 Schadensbetrag
§ 246 Schadensgruppen und Grundbeträge
§ 247 Teilung des Grundbetrags
§ 248 Zuschlag zum Grundbetrag
§ 249 Kürzung des Grundbetrags
§ 249a Sparerzuschlag
§ 249b Besonderheiten der Grundbetragsberechnung beim Zusammentreffen von Zonenschäden mit Schäden im Sinne des Reparationsschädengesetzes
§ 250 Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
§ 251 Erfüllung des Anspruchs
§ 252 Reihenfolge und Zeitpunkt der Erfüllung
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 253 (aufgehoben)
Zweiter Titel Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen)
§ 254 (aufgehoben)
§ 255 (aufgehoben)
§ 256 (aufgehoben)
§ 257 (aufgehoben)
§ 258 Verhältnis zur Hauptentschädigung
Dritter Titel Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)
§ 259 (aufgehoben)
§ 260 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Kriegsschadenrente
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 261 Voraussetzungen
§ 262 Übertragbarkeit
§ 263 Formen der Kriegsschadenrente
§ 264 Lebensalter
§ 265 Erwerbsunfähigkeit
§ 266 Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
Zweiter Titel Unterhaltshilfe
§ 267 Einkommenshöchstbetrag
§ 268
§ 269 Höhe der Unterhaltshilfe
§ 269a Selbständigenzuschlag
§ 269b Sozialzuschlag
§ 270 Anrechnung von Einkünften
§ 271 Dauer der Unterhaltshilfe
§ 272 Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
§ 273 Unterhaltshilfe auf Zeit
§ 274 Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
§ 275 Unterhaltshilfe für Vollwaisen
§ 276 Krankenversorgung, Pflegeversicherung
§ 276a
§ 277 Sterbegeld
§ 277a (aufgehoben)
§ 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente
§ 278a Verhältnis zur Hauptentschädigung
Dritter Titel Entschädigungsrente
§ 279 Einkommenshöchstbetrag
§ 280 Höhe der Entschädigungsrente
§ 281 Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
§ 282 Besondere Voraussetzungen der Entschädigungsrente
§ 283 Verhältnis zur Hauptentschädigung
§ 283a Verhältnis zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
§ 284 Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
§ 285 Dauer der Entschädigungsrente
§ 285a
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
§ 286 Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
§ 287 Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
§ 288 Wirkung von Veränderungen
§ 289 Meldepflicht
§ 290 Erstattungspflicht
§ 291 Verhältnis zu Aufbaudarlehen
§ 292 Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Sozialen Entschädigung sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fünfter Titel Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005
§ 292a Bestimmungen zur Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente
§ 292b Sterbegeld
§ 292c Überleitungsvorschriften
Sechster Abschnitt Hausratentschädigung
§ 293 Voraussetzungen
§ 294 Übertragbarkeit
§ 295 Zuerkennung und Höhe des Anspruchs
§ 296 Anrechnung früherer Zahlungen
§ 297 Erfüllung des Anspruchs
Siebenter Abschnitt Wohnraumhilfe
§ 298 Voraussetzungen
§ 299 Grundsätze
§ 300 Einsatz der Mittel
Achter Abschnitt Härteleistungen
§ 301 Allgemeine Vorschriften
§ 301a Leistungen an Sowjetzonenflüchtlinge
§ 301b Leistungen in außergewöhnlichen Härtefällen
Neunter Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen
§ 302 Bereitstellung von Mitteln
§ 303
Zehnter Abschnitt
§ 304
Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit
§ 305 Auftragsverwaltung
§ 306 Landesbehörden
§ 307 Bundesoberbehörde
§ 308 Ausgleichsämter
§ 309
§ 310 Beschwerdeausschüsse
§ 311 Landesausgleichsämter
§ 312 Bundesausgleichsamt
§ 313 Zuständigkeitsübertragung
§ 314
§ 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte
§ 316
§ 317 Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht
Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich
§ 318
§ 319 Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
§ 320
§ 321
§ 322
§ 323 Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
§ 324
Dreizehnter Abschnitt Verfahren
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 325 Antragstellung
§ 326 Weiterbehandlung der Anträge
§ 327 Vertretung
§ 328 Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren
§ 329 Verbindung von Verfahren
§ 330 Beweiserhebung
§ 330a Mitwirkungspflichten
§ 331 Beweiswürdigung
§ 332 Entscheidungen
§ 332a Aufgebotsverfahren
§ 333 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
§ 334 Gebühren und Kosten
§ 334a
Zweiter Titel Verfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung
§ 335 Bescheid
§ 335a Bescheid unter Vorbehalt
§ 335b Verfahren bei Schadensausgleich an Beteiligungen
§ 336 Beschwerde
§ 337 Beschluß des Beschwerdeausschusses
§ 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
§ 339 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
§ 340 Aufschiebende Wirkung
§ 341 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 342 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 343 Erlöschen, Einstellung und Rückforderung der Kriegsschadenrente
§ 344 Feststellungsverfahren
Dritter Titel Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehen, Härteleistungen und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen
§ 345 Grundsatzregelung
§ 346 Besondere Regelung
Vierter Titel Verfahren bei der Wohnraumhilfe
§ 347 Entscheidung des Ausgleichsausschusses
§ 348 Zuteilung der Mittel
Vierzehnter Abschnitt
§ 349 Rückforderung bei Schadensausgleich
§ 349a Mindestbetrag für Rückforderungen
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften
§ 350 Ehrenamtliche Mitarbeit
§ 350a Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
§ 350b Fälligkeit, Stundung und Vollstreckung
§ 350c Verzinsung, Säumniszuschläge und Auslagen
§ 350d Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Bund
§ 350e Überleitung von Rechtsbehelfsverfahren
§ 351 Verwaltungskosten
§§ 352 bis 357
§ 358 Sondervorschriften für Berlin
Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
§ 359 Nichtberücksichtigung von Schäden und Verlusten, Rückerstattungsfälle
§ 360 Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen
§ 361 Vertragshilfe
§ 362 Vollstreckungsschutz wegen alter Verbindlichkeiten
§ 363 Schutz gegen Inanspruchnahme aus Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 364 Ergänzende Maßnahmen
§ 365 Altsparerregelung
§ 366
§ 367 Erlaß von Rechtsverordnungen
§§ 368 bis 372
§ 373 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
§ 374 Anwendung des Gesetzes in Berlin
§ 375


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