Zitierungen von § 230a LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 230a LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 301 LAG Allgemeine Vorschriften
... haben. Für Geschädigte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 und des § 301a gilt § 230a entsprechend; an diese Personen werden Leistungen nicht gewährt, wenn sie 1.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
neugefasst durch B. v. 15.05.1971 BGBl. I S. 681; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1742
§ 1 FlüHG Personenkreis
... § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 sowie § 6 des Bundesvertriebenengesetzes und § 230a des Lastenausgleichsgesetzes sind entsprechend ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 9 FG Antragsberechtigung bei Vertreibungsschäden
... § 230 Abs. 4 des Lastenausgleichsgesetzes der Erbe des Geschädigten. § 230a und § 234 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes gelten entsprechend. (2) Ist ...

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 15 RepG Nicht entschädigungsfähige Schäden
... und 34 bleiben unberührt; 15. Schäden, die auf Grund des § 230a Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes nicht geltend gemacht werden können. (1a) Die ...


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