interne Verweise§ 4 LAG Ausgleichsleistungen ... 7. Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen - §§ 302, 303 -, 8. Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben ...
§ 323 LAG Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln ... (5) Vom Ausgleichsfonds können mit Zustimmung der Bundesregierung Bürgschaften (§ 303 ) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro sowie Beteiligungen (§ 303) bis zu einem ... (§ 303) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro sowie Beteiligungen (§ 303 ) bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Millionen Euro übernommen werden. Im Falle der ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2310
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