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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2005 (RVBeitrSBek2005 k.a.Abk.)

B. v. 17.11.2004 BGBl. I S. 2900
Geltung ab 24.11.2004; FNA: 8232-58-1 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) der durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4637) neu gefasst worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2005 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.