III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BSGWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 27.07.2004 BGBl. I S. 2104
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 2030-14-136 Beamte

III.



Diese Anordnung wird, soweit sie das Bundessozialgericht und das Bundesversicherungsamt betrifft, am 1. Juli 2004 und, soweit sie das Robert Koch-Institut betrifft, am 15. Juli 2004 wirksam.



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