§§ 92 bis 104 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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§§ 92 bis 104 (weggefallen)


§§ 92 bis 104 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 92 bis 104 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 92 bis 104 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Angabe zu § 91 wird folgende Angabe eingefügt: „§§ 92 bis 104 (weggefallen) ". t) Die Angaben zu den Abschnitten XIV und XV werden durch folgende Angabe ... 54. Nach § 91 wird folgende Angabe eingefügt: „§§ 92 bis 104 (weggefallen) ". 55. Die Überschriften zu den Abschnitten XIV und XV werden durch folgende ...


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