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§ 6a - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung



(1) 1Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die vor Beginn des Ruhestandes im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung zurückgelegt worden sind, werden auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. 2§ 6 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(2) 1Hat der Beamte bei seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung einen Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages, ist dem Antrag nach Absatz 1 Satz 1 nur dann stattzugeben, wenn der Beamte den ihm insgesamt zustehenden Betrag innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung an den Dienstherrn abführt. 2Dauerte die Verwendung nach Beginn des Ruhestandes an, bleibt der Kapitalbetrag in Höhe des auf die Dauer der Verwendung nach Beginn des Ruhestandes entfallenden Anteils unberücksichtigt. 3Bei der Anwendung des Satzes 2 gilt § 14 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. 4Hat der Beamte oder Ruhestandsbeamte vor seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung unmittelbar oder mittelbar Zahlungen aus der einmaligen Leistung erhalten oder hat die Einrichtung diese durch Aufrechnung oder in anderer Form verringert, ist bei der Anwendung der Sätze 1 und 2 der ungekürzte Betrag zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt, sofern der Beamte oder Ruhestandsbeamte auf die einmalige Alterssicherungsleistung verzichtet oder diese nicht beantragt. 5Auf freiwilligen Beiträgen beruhende Anteile, einschließlich darauf entfallender Erträge, bleiben außer Betracht.

(3) 1Liegt die Zeit der Verwendung bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vor der Berufung in das Beamtenverhältnis zum Bund oder der Versetzung in den Bundesdienst, ist der Kapitalbetrag vom Beginn des auf die Beendigung der Verwendung folgenden Monats bis zum Ablauf des Monats, der dem Eintritt in den Bundesdienst vorausgeht, zu verzinsen. 2Der Zinssatz beträgt für das Jahr zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, mindestens aber 2 Prozent. 3§ 14 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(4) 1Der Antrag kann im Fall des Anspruchs auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages (Absatz 2) nur bis zum Ablauf des zwölften Kalendermonats nach Beendigung der Verwendung bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder nach der Berufung in das Beamtenverhältnis gestellt werden; die Versetzung in den Bundesdienst steht dabei der Berufung in das Beamtenverhältnis gleich. 2In den übrigen Fällen kann der Antrag nur bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Beginn des Ruhestandes nach § 30 Nummer 4 des Bundesbeamtengesetzes gestellt werden; dauert die Verwendung über den Beginn des Ruhestandes hinaus an, tritt an die Stelle des Ruhestandsbeginns die Beendigung der Verwendung bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung. 3Der Antrag wirkt ab Ruhestandsbeginn.





 

Frühere Fassungen von § 6a BeamtVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 9 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6a BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.08.2021)
... mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz berücksichtigungsfähigen ... mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz berücksichtigungsfähigen ... nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a , 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente ... hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 ...
§ 49 BeamtVG Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (vom 01.01.2023)
... Zusicherungen sind unwirksam. Über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 6a , 10 bis 12 und 13 Absatz 2 und 3 als ruhegehaltfähig ist auf Antrag des Beamten vorab zu ...
§ 55 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (vom 01.01.2024)
... abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a , zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der ... 3. auf Entgeltpunkten beruht, die auf Zeiten einer Verwendung bei einer Einrichtung im Sinne des § 6a zurückzuführen sind, sofern diese Zeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten ... sind, sofern diese Zeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach § 6a berücksichtigt werden. Dies gilt nicht, soweit der Arbeitgeber ...
§ 55a BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (vom 01.08.2021)
... innerhalb eines Jahres nach Berufung in den Dienst des Bundes an den Dienstherrn abführt; § 6a Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Als Höchstgrenzen gelten die in § 55 Absatz ...
§ 56 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (vom 01.07.2020)
... Einrichtung eine laufende Alterssicherungsleistung zu und ist die Zeit dieser Verwendung nach § 6a Absatz 1 ruhegehaltfähig, ruht sein deutsches Ruhegehalt in Höhe des in Absatz 2 bezeichneten ... (3) Absatz 2 gilt ungeachtet der Ruhegehaltfähigkeit einer Verwendungszeit nach § 6a entsprechend, wenn der Ruhestandsbeamte Anspruch auf Invaliditätspension aus seinem Amt bei ... Einrichtung für Hinterbliebene zu und ist die Zeit der Verwendung des Beamten nach § 6a Absatz 1 ruhegehaltfähig, ruhen das deutsche Witwengeld und Waisengeld in Höhe der ...
§ 67 BeamtVG Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W (vom 01.01.2023)
... Über die Berücksichtigung von Zeiten nach Absatz 2 Satz 1 bis 4 sowie nach den §§ 6a , 10 bis 12 und 13 Absatz 2 und 3 als ruhegehaltfähig ist auf Antrag eines in Absatz 1 ...
§ 69m BeamtVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.07.2020)
...  § 6a findet auf am 30. Juni 2020 vorhandene Beamte Anwendung, wenn eine Verwendung im Sinne des § ... 6a findet auf am 30. Juni 2020 vorhandene Beamte Anwendung, wenn eine Verwendung im Sinne des § 6a Absatz 1 vor dem 1. Juli 2020 1. begonnen hat und über diesen Zeitpunkt hinaus andauert ... dieser Verwendung einen Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages ( § 6a Absatz 2 ) hat mit den Maßgaben, dass a) abweichend von § 6a Absatz 3 Satz 1 der ... (§ 6a Absatz 2) hat mit den Maßgaben, dass a) abweichend von § 6a Absatz 3 Satz 1 der Kapitalbetrag vom Beginn des auf die Beendigung der Verwendung folgenden Monats bis zum 30. ... folgenden Monats bis zum 30. Juni 2020 zu verzinsen ist und b) der Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 1 bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden kann. Die Zeit einer vor dem 1. Juli 2020 ... im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ist ungeachtet des § 6a ruhegehaltfähig, sofern die für diese Zeit zustehende Alterssicherungsleistung im Sinne ... sofern die für diese Zeit zustehende Alterssicherungsleistung im Sinne des § 6a Absatz 2 bereits vor dem 1. Juli 2020 an den Dienstherrn abgeführt worden ist. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 71 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 AltGG Altersgeldfähige Dienstzeit (vom 07.07.2021)
... § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend; § 6a des Beamtenversorgungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 2 des ... 6a des Beamtenversorgungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Leistungsgewährung im Sinne des § 10 ...
§ 14 AltGG Zusammentreffen von Altersgeld, Witwenaltersgeld und Waisenaltersgeld mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (vom 01.07.2020)
... und ist die Zeit der Verwendung nach § 6 Absatz 1 oder § 18 Absatz 1 in Verbindung mit § 6a des Beamtenversorgungsgesetzes altersgeldfähig, so ruht das Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld in entsprechender ...
§ 17 AltGG Übergangsregelungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.08.2021)
... oder überstaatlichen Einrichtung einen Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung, so gilt § 6a des Beamtenversorgungsgesetzes mit den Maßgaben, dass 1. bei Anspruch auf eine laufende Alterssicherungsleistung ... 1. bei Anspruch auf eine laufende Alterssicherungsleistung der Antrag abweichend von § 6a Absatz 4 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Beginn der Zahlung des Altersgelds nach § 10 ... kann, 2. bei Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages ( § 6a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ) a) ein Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes bis zum ... Kapitalbetrages (§ 6a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes) a) ein Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden kann, b) der Kapitalbetrag in Höhe des ...

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)
Artikel 1 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
§ 1 BMVgBeamtVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen (vom 01.01.2022)
... übertragen: 1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 6, 6a , 8, 9, 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG)
neugefasst durch B. v. 27.03.2007 BGBl. I S. 482; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 VersRücklG Zuführung der Mittel (vom 01.07.2020)
... nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag gezahlt hat. (6) Die nach § 6a Absatz 2 , § 55 Absatz 1 oder § 69m Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 20a ...
§ 16 VersRücklG Zuweisung der Mittel (vom 01.07.2020)
... wurden. § 6 Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die nach § 6a Absatz 2 , § 55 Absatz 1 oder § 69m Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 20a ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Neufassung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
Artikel 2 BMVgBeamtVZustNFAnO Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
... übertragen: 1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 6, 6a , 8, 9, 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen ... ersetzt. bb) Nummer 4 wird aufgehoben. 7. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer ... 7. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen ... nach der Angabe „§§ 6, 8 bis 10" die Wörter „, Zeiten im Sinne des § 6a " eingefügt. c) Absatz 4 wird wie folgt ... nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a , 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente ... hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 ... 12a" die Wörter „und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a " eingefügt. 36. § 56 wird wie folgt gefasst: „§ ... Einrichtung eine laufende Alterssicherungsleistung zu und ist die Zeit dieser Verwendung nach § 6a Absatz 1 ruhegehaltfähig, ruht sein deutsches Ruhegehalt in Höhe des in Absatz 2 bezeichneten ... (3) Absatz 2 gilt ungeachtet der Ruhegehaltfähigkeit einer Verwendungszeit nach § 6a entsprechend, wenn der Ruhestandsbeamte Anspruch auf Invaliditätspension aus seinem Amt bei ... Einrichtung für Hinterbliebene zu und ist die Zeit der Verwendung des Beamten nach § 6a Absatz 1 ruhegehaltfähig, ruhen das deutsche Witwengeld und Waisengeld in Höhe der ... Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (1) § 6a findet auf am 30. Juni 2020 vorhandene Beamte Anwendung, wenn eine Verwendung im Sinne des § ... 6a findet auf am 30. Juni 2020 vorhandene Beamte Anwendung, wenn eine Verwendung im Sinne des § 6a Absatz 1 vor dem 1. Juli 2020 1. begonnen hat und über diesen Zeitpunkt hinaus andauert ... dieser Verwendung einen Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages ( § 6a Absatz 2 ) hat mit den Maßgaben, dass a) abweichend von § 6a Absatz 3 Satz 1 der ... (§ 6a Absatz 2) hat mit den Maßgaben, dass a) abweichend von § 6a Absatz 3 Satz 1 der Kapitalbetrag vom Beginn des auf die Beendigung der Verwendung folgenden Monats bis zum 30. ... folgenden Monats bis zum 30. Juni 2020 zu verzinsen ist und b) der Antrag nach § 6a Absatz 4 Satz 1 bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden kann. Die Zeit einer vor dem 1. Juli 2020 bereits ... im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ist ungeachtet des § 6a ruhegehaltfähig, sofern die für diese Zeit zustehende Alterssicherungsleistung im Sinne ... sofern die für diese Zeit zustehende Alterssicherungsleistung im Sinne des § 6a Absatz 2 bereits vor dem 1. Juli 2020 an den Dienstherrn abgeführt worden ist. (2) ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 6 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... auf Entgeltpunkten beruht, die auf Zeiten einer Verwendung bei einer Einrichtung im Sinne des § 6a zurückzuführen sind, sofern diese Zeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten ... sind, sofern diese Zeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach § 6a berücksichtigt werden." 14. Nach § 55 wird folgender § 55a ... innerhalb eines Jahres nach Berufung in den Dienst des Bundes an den Dienstherrn abführt; § 6a Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Als Höchstgrenzen gelten die in § 55 Absatz ...

Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 6 MilPersGleiFoG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... vorherige Zusicherungen sind unwirksam. Über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 6a , 10 bis 12 und 13 Absatz 2 und 3 als ruhegehaltfähig ist auf Antrag des Beamten vorab zu ... Über die Berücksichtigung von Zeiten nach Absatz 2 Satz 1 bis 4 sowie nach den §§ 6a , 10 bis 12 und 13 Absatz 2 und 3 als ruhegehaltfähig ist auf Antrag eines in Absatz 1 ...