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Änderung § 69m BeamtVG vom 01.01.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 69m BeamtVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
§ 69m BeamtVG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 69m (neu)


(Text neue Fassung)

§ 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes


vorherige Änderung

 


(unbelegt)

 (keine frühere Fassung vorhanden)