Zitierungen von § 73 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
Artikel 3 BBVAnpG 2008/2009 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 bis 76 (weggefallen)". ... Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 bis 76 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 108 wird wie folgt gefasst: ... 69e Abs. 3 mit dem fünften Anpassungsfaktor." 5. Die §§ 72 und 73 werden aufgehoben. 6. § 107a wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 4 BBVAnpG 2008/2009 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 72 bis 76 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Einmalige Zahlung im Jahr ... Nach der Angabe zu § 72 wird folgende Angabe eingefügt: „§§ 73 bis 76 (weggefallen)". 2. § 71 wird wie folgt gefasst:  ...

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 8 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Beamte und Versorgungsempfänger". b) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 72 bis 76 ... §§ 72 bis 76 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 72 bis 76 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 85 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... von Stellenzulagen". b) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: „§ 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der ... Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 §§ 73 bis 76 (weggefallen)". 2. Nach § 69m wird ...


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