Zitierungen von § 69i BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69i BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 1 BwAttraktStG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 69i wie folgt gefasst: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 69i wie folgt gefasst: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des ... und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes". 2. § 69i wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 5 BwRefBeglG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 69h folgende Angabe eingefügt: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes".  ... 2. Nach § 69h wird folgender § 69i eingefügt: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des ... 2. Nach § 69h wird folgender § 69i eingefügt: „§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes Ist der ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 2 ProfBesNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 69i folgende Angabe eingefügt: „§ 69j Übergangsregelung aus Anlass ... die Angabe „400" durch die Angabe „450" ersetzt. 3. Nach § 69i wird folgender § 69j eingefügt: „§ 69j Übergangsregelung aus ...


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