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Zitierungen von § 47 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47a BeamtVG Übergangsgeld für entlassene politische Beamte (vom 01.01.2020)
... von sechs Monaten, längstens für die Dauer von drei Jahren, gewährt. (3) § 47 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Bezieht der entlassene Beamte Erwerbs- oder ...
§ 62 BeamtVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2023)
... von Einkünften nach den §§ 10, 14 Abs. 5, § 22 Absatz 1 Satz 2 und §§ 47 , 47a sowie den §§ 53 bis 56 und 61 Abs. 2, 3. die Witwe auch die Heirat ... privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst in den Fällen des § 47 Abs. 5 und des § 47a, 5. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nach dem Sechsten ...
§ 66 BeamtVG Beamte auf Zeit (vom 01.01.2020)
... Zeit ernannte Militärgeistliche keine Anwendung. (3) Ein Übergangsgeld nach § 47 wird nicht gewährt, wenn der Beamte auf Zeit einer gesetzlichen Verpflichtung, sein Amt nach ...
§ 67 BeamtVG Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W (vom 01.01.2023)
... und Künstlerische Assistenten beträgt das Übergangsgeld abweichend von § 47 Abs. 1 Satz 1 für ein Jahr Dienstzeit das Einfache, insgesamt höchstens das Sechsfache der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG (ZOVersDTAG)
A. v. 25.07.1997 BGBl. I S. 2288; zuletzt geändert durch III. A. v. 02.12.1997 BGBl. 1998 I S. 523
I. ZOVersDTAG Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörden
... Telekom AG besteht. (4) Für die Gewährung von Übergangsgeld nach § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes ist das Dienstleistungszentrum Personal in Münster ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
...  „dies gilt nicht in den Fällen des § 32." 24. In § 47 Abs. 3 Nr. 1 wird die Angabe „§§ 28, 29 und 31 Abs. 1 Nr. 1 des ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 4 BBeamtGewG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Dienstherrn im Bundesgebiet" ersetzt. 13. In § 47 Absatz 3 Nummer 1 werden die Wörter „oder des § 33 Absatz 2 des ...
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