Anlage 6 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 6) Meldevordruck zur Erfassung der in die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche - Unternehmen (FSU) -
(siehe BGBl. I 2008 S. 1397f)
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interne Verweise§ 9 FkSolV Einreichungsverfahren (vom 30.07.2008) ... sowie der Versicherungsbranche - Unternehmen (FSU) - (Anlage 6 ), 7. Meldevordruck zur Erfassung der Anteile an den in die Berechnung einbezogenen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377
Artikel 1 1. FkSolVÄndV ... sowie der Versicherungsbranche - Unternehmen (FSU) - (Anlage 6 ), 7. Meldevordruck zur Erfassung der Anteile an den in die Berechnung einbezogenen ... in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung angewendet werden." 9. Die Anlagen 1 bis 8 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen ersetzt. ...
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