Änderung Anlage 7 FkSolV vom 30.07.2008

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Anlage 7 FkSolV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.07.2008 geltenden Fassung
Anlage 7 FkSolV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.07.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 7 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 7) Meldevordruck zur Erfassung der Anteile an den in die Berechnung einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche - Anteile (FSA) -


(Text alte Fassung)

siehe BGBl. I 2005, S. 2709

(Text neue Fassung)

(siehe BGBl. I 2008 S. 1399f)




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