Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5a FkSolV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a FkSolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FkSolV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FkSolV Anwendungsbereich; einzubeziehende Unternehmen (vom 30.07.2008)
... ausreichend ist, ist auf der Grundlage und nach Maßgabe der in den §§ 5 bis 7 genannten zulässigen Berechnungsmethoden unter Einbeziehung der dem Finanzkonglomerat ... ist ausreichend, wenn der nach Maßgabe des § 5 Abs. 1, des § 5a Abs. 1, des § 6 Abs. 1 oder des § 7 Abs. 2 zu ermittelnde Betrag größer oder ...
§ 2 FkSolV Bestimmung und Wahl der Berechnungsmethode
... und unter Berücksichtigung des § 4, welche der in den §§ 5 bis 7 genannten Berechnungsmethoden anzuwenden ist. (2) Steht an der Spitze des ... eine gemischte Finanzholding-Gesellschaft, ist die Anwendung jeder der in den §§ 5 bis 7 genannten Berechnungsmethoden zulässig; das übergeordnete ...
§ 3 FkSolV Technische Grundsätze (vom 30.07.2008)
... Finanzkonglomerate-Solvabilität, dass der nach Maßgabe des § 5 Abs. 1, des § 5a Abs. 1, des § 6 Abs. 1 oder des § 7 Abs. 2 ermittelte Betrag negativ ist, hat das ...
§ 4 FkSolV Berechnungsmethoden; Verantwortlichkeit (vom 30.07.2008)
... vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 1 nach Maßgabe der in § 5 oder § 5a genannten Berechnungsmethoden unter Berücksichtigung der in § 3 genannten ... Sofern bei der Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität nach § 5 oder § 5a Ergänzungsrechnungen notwendig sind, weil auf Konglomeratsebene einzubeziehende ...
§ 11 FkSolV Anwendungsregelung (vom 30.07.2008)
... §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung sind erstmals auf das nach dem ... Für die bis zum 31. Dezember 2007 begonnenen Geschäftsjahre sind die §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 in der vor dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden; auf ein nach ... auf ein nach dem 31. Dezember 2006 begonnenes Geschäftsjahr können die §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 jedoch bereits in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung angewendet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377
Artikel 1 1. FkSolVÄndV
... b) In Satz 3 wird nach der Angabe „des § 5 Abs. 1," die Angabe „des § 5a Abs. 1," eingefügt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... In Satz 1 wird nach der Angabe „des § 5 Abs. 1," die Angabe „des § 5a Abs. 1," eingefügt. bb) In Satz 2 Nr. 1 werden nach dem Wort ... a) In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 5" die Angabe „oder § 5a " eingefügt und das Wort „Berechnungsmethode" durch das Wort ... b) In Satz 2 wird nach der Angabe „§ 5" die Angabe „oder § 5a " eingefügt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... in der jeweils geltenden Fassung,". 5. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität ... 5. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage eines Konzernabschlusses ... wie folgt gefasst: „§ 11 Anwendungsregelung Die §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung sind erstmals auf das nach dem ... Für die bis zum 31. Dezember 2007 begonnenen Geschäftsjahre sind die §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 in der vor dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden; auf ein nach ... auf ein nach dem 31. Dezember 2006 begonnenes Geschäftsjahr können die §§ 1, 3 bis 6 und 9 Abs. 1 jedoch bereits in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung angewendet ...