§ 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung
1§ 42a Absatz 3 und 4 findet keine Anwendung auf Leistungsberechtigte, bei denen vor dem 1. Juli 2017 Bedarfe für Unterkunft und
Heizung nach
§ 35 anerkannt worden sind, die
- 1.
- dem Kopfteil an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entsprechen, die für einen entsprechenden Mehrpersonenhaushalt als angemessen gelten, oder
- 2.
- nach ihrer Höhe die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägers nicht übersteigen.
2Satz 1 findet Anwendung, solange die leistungsberechtigte Person mit mehreren Personen in derselben Wohnung lebt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... c) Nach § 133a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 133b Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006". 2. § 13 Abs. 1 ... (Vollerhebung oder Zufallsstichprobe)." 29. Nach § 133a wird folgender § 133b eingefügt: „§ 133b Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das ... 29. Nach § 133a wird folgender § 133b eingefügt: „§ 133b Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006 Personen, die am 1. ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 3a RBEGuSGBÄndG Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2017 ... g) Nach der Angabe zu § 133a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung". 2. § 33 ... Einkünften nach § 37a." 15. Nach § 133a wird folgender § 133b eingefügt: „§ 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für ... 15. Nach § 133a wird folgender § 133b eingefügt: „ § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung § 42a Absatz 3 ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe". e) Die Angabe zu § 133b wird wie folgt gefasst: „§ 133b (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 133b wird wie folgt gefasst: „§ 133b (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 134 wird wie folgt gefasst: ... abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Geldleistung gedeckt." 39. § 133b wird aufgehoben. 40. § 134 wird wie folgt gefasst: „§ 134 ...
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