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§ 64j - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)

Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-12 Sozialgesetzbuch
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§ 64j Digitale Pflegeanwendungen



(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken (digitale Pflegeanwendungen).

(2) Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen nach § 78a Absatz 3 des Elften Buches aufgenommen wurden.



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Frühere Fassungen von § 64j SGB XII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.06.2023Artikel 7 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
vom 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 1 Teilhabestärkungsgesetz
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
aktuellvor 10.06.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 64j SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64j SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 SGB XII Leistungen für Pflegebedürftige (vom 10.06.2021)
... 64e), f) anderen Leistungen (§ 64f), g) digitalen Pflegeanwendungen ( § 64j ), h) ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e), 3. digitale Pflegeanwendungen ( § 64j ), 4. ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ...
§ 64k SGB XII Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen (vom 10.06.2021)
... haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 64j Anspruch auf erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen, die das Bundesinstitut ...
§ 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022)
...  1. (aufgehoben) 2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, 3. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 103 SGB IX Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf (vom 14.06.2023)
... die Leistung auch die Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 64a bis 64f, 64i bis 64k und 66 des Zwölften Buches, solange die Teilhabeziele nach Maßgabe des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 1 InklArbFG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... und 66 des Zwölften Buches" durch die Wörter „§§ 64a bis 64f, 64i bis 64k und 66 des Zwölften Buches" ersetzt. 4a. In § 123 Absatz 3 ...
Artikel 7 InklArbFG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 1" durch die Wörter „Satz 3 und Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 3. § 64j Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Nach der Angabe zu § 64i werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 64j Digitale Pflegeanwendungen § 64k Ergänzende Unterstützung bei Nutzung ... folgenden Buchstaben g und h angefügt: „g) digitalen Pflegeanwendungen ( § 64j ), h) ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e), 3. digitale Pflegeanwendungen ( § 64j ), 4. ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... einen Entlastungsbetrag (§ 66)." 12. Nach § 64i werden die folgenden §§ 64j und 64k eingefügt: „§ 64j Digitale Pflegeanwendungen (1) ... Nach § 64i werden die folgenden §§ 64j und 64k eingefügt: „ § 64j Digitale Pflegeanwendungen (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine ... Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 64j Anspruch auf erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen, die das Bundesinstitut ...