Änderung Anlage SGB XII vom 01.01.2023

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage SGB XII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
Anlage SGB XII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 34) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro



gültig im
Kalender-
jahr | Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
erste Schulhalbjahr | Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
zweite Schulhalbjahr

2019 | 100 Euro | -

2020 | 100 Euro | 50 Euro

2021 | 103 Euro | 51,50 Euro

2022 | 104 | 52

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

2023 | 116 | 58




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